Keine Reaktion auf Widerspruch

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Es geht um das Profil eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins. Am 03.08.2021 wurde von einem Radiosender ein Teaser zu der an diesem Tag stattgefundenen Show veröffentlicht. Der Verrein steht für das so genannte social Petplay (also komplett non-sexual content) und für Furries. Am selben Abend, ca. zwischen 20:00 und 22:30 Uhr wurde dann einfach das Vereinsprofil gesperrt. Ohne, dass wir vorher oder zeitgleich irgend eine Mail von Instagram erhalten haben (Die letzte Mail von Instagram haben wir am 20.06.2021, wegen eines neuen Logins erhalten.). Daraufhin musste ein, per SMS zugestellter Code bei Instagram eingegeben werden. Anschließend erschien eine Meldung, dass der Account innhalt von ca. 24 Stunden wieder freigegeben wird. Noch immer wurssten wir keinen Grund weshalb wir gesperrt wurden. Allerdings passierte bis zum 05.08.2021 nichts. Somit wählten wir die Option über das Widerspruchsformular, nachdem uns beim erneuten Login-Versuch angezeigt wurde, dass angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde. In dem Widerspruchsformular erklärten wir uns ausführlich und forderten auch dementsprechende Belege über die angeblichen Verstöße. Heute ist der 31.08.2021. Es sind inzwisschen 4 Wochen vergangen und NICHTS ist passiert.Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Instagram somit gegen die aktuellen Urteile des BGH verstößt. (29. Juli 2021 – III ZR 179/20 und III ZR 192/20 )Wie bekommen wir es hin, dass unser Profil/Account wieder aktiviert wird?Als gemeinnütziger Verein, der auch die LGBTIQ+Scene unterstütz, sind wir auch die Socialmedia-Kanäle angewiesen.
Domi beantwortete Fragen 31. August 2021
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Hi Toffi,es ist ist immer ärgerlich wenn ein Account gesperrt wurde, ich würde dir aber empfehlen noch einmal die Gemeinschaftsrichtlinien und Nutzungsbedingungen von Instagram genau zu lesen. Einspruch hast du ja bereits eingelegt.Viele Grüße(kein Support, alle meine Beiträge sind meine persönliche Meinung, keine Garantie)
Domi Posted new comment 31. August 2021

Die Gemeinschaftsstandards habe ich mehrfach gelesen und keine Konflikte feststellen können.
Auch auf diesern Teil des Beschwerdeformulars wurde nicht reagiert:
„Keines der bei uns geposteten Bilder und/oder Videos verstößt den Gemeinschaftsstandards von Instagram, da weder das Darstellen sexueller Handlungen, noch Nacktheit abgebildet sind. Andernfalls fordern wir Sie auf zu jedem gemeldeten Bild und Video eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese schriftliche Stellungnahme muss sowohl das Bild, oder ein Screenshot aus besagtem/n Video/s zzgl. Ihrer Stellungnahme enthalten. Bei Videos muss auf dem Screenshot der zu bemängelnde Ausschnitt deutlich erkennbar sein.“

Hi Toffi,

okay verstehe. Vielleicht bekommst du ja doch noch eine Antwort.

Viele Grüße

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